Mieterinformation – Änderung der TV-Versorgung ab Juli 2024

TV-Signalübertragung endet zum 30.06.2024

Ende letzten Jahres hatten wir Sie informiert, dass wir Ihnen mit Änderung des Telekommunikationsgesetzes ab dem 1. Juli 2024 die Grundgebühren Kabelfernsehen mit den Betriebskosten nicht mehr weitergeben dürfen. Nachdem es dem bisherigen Anbieter VSE NET nicht möglich ist, Ihnen bei Bedarf einen Vertrag über den weiteren Empfang des gewohnten TV-Programm hinaus anzubieten, endet die TV-Signalübertragung zum 30.06.2024.

Sie sind gefordert - welche Möglichkeiten haben Sie:

TV-Programme wie Streaming-Dienste, können Sie von einem Anbieter Ihrer Wahl (Amazon-Prime, Disney, Joyn, Netflix, Paramount, Sky, Telekom Magenta-TV, Waipu.tv, Wow, Zattoo, usw.) über das Internet beziehen.

Sie haben keinen Internetanschluss:
Wir haben mit den Stadtwerken Saarlouis, die unsere Gebäude mit einem Glasfaserhausanschluss versorgen, einen Kooperationsvertrag geschlossen. Sie haben so die Möglichkeit, über die bisher genutzte TV-Anschlussdose (breitbandige Koax-Anlage) über die Stadtwerke Saarlouis einen Internet- und Telefonanschluss zu buchen.

>> Wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtwerke Saarlouis: Telefon-Nr. 06831/9596-458 und geben Sie an, dass Sie Mieter der GBS Saarlouis sind.

Wenn Sie einen Telefonanschluss über die Telefonanschlussdose nutzen, können Sie auch über den Anbieter, z. B. die Deutsche Telekom, 1&1, Telefónica, usw., in der Regel auch einen Internetanschluss und TV-Empfang buchen.

Alternativ haben Sie auch die Möglichkeit über eine DVB-T/T2-Antenne öffentlich-rechtliche Programme kostenlos zu empfangen. Hierzu ist zu prüfen, ob ein ausreichender Empfang gegeben ist bzw. ob Ihr TV ein Empfangsgerät integriert hat oder eine sogenannte DVBT-Box bzw. eine Außenantenne notwendig ist. Zusätzliche Programme können hierüber auch gebucht werden (Informationen als Anlage) oder unter www.dvb-t2hd.de.

Sofern Sie Dienste/Produkte von Vodafone über das Koax-Kabel erhalten wollen, ist dies möglich. Vodafone muss sich zuvor mit den Stadtwerken Saarlouis, die den Betrieb der Koax-Kabelanlage sicherstellt, bezüglich der Durchleitung abstimmen. Dies sollten Sie bei Vertragsabschluss ausdrücklich schriftlich mit vereinbaren.

Bitte beachten Sie:
Vom Hausanschluss bis zu Ihrer Wohnung ist ein breitbandiges rückkanalfähiges Koax-Kabel und ein Telefonkabel verlegt, über welches Sie TV, Telefon und Internet über entsprechende Anbieter bekommen. Das Verlegen von weiterem Kabel im oder das Anbringen einer Satellitenschüssel am Gebäude ist auch aus Gründen des Brandschutzes verboten!

IHR GBS-TEAM